hallo leute wollte ma was fragen
also haben hier im forum was gefunden .. und zwar steht in den leitlinen der phönixorga das man sich bis zu drei fähigkeiten auf vorrat kaufen kann ...
muss man die ep kosten so wie bei den vorgekauften adelstieteln danach abstottern ??
könnt ihr meine frage bitte beantworten
ein char hängt davon ab
3 Fähigkeiten auf Vorrat kaufen
Moderator: Spieler Moderator
soweit ich mich erinnere, und solange sich nichts geändert hat, kann man bis zu 3 fertigkeiten "auf pump" erlernen..
Allerdings bedeutet das natürlich nicht, dass du diese fertigkeiten sofort einsetzen kannst..
bei mir wurde es zumindest mal so gehandhabt, dass ich 2 fertigkeiten beim waffenmeister gelernt habe (rüstungII und n waffenspezi) .. wirklich benutzen darfst du diese fertigkeiten aber erst, wenn du auch die EP dafür abbezahlt hast.. also nicht lernen und sofort 3 neue fertigkeiten..
irgendwo soll ja auch ein wenig arbeit im "leveln" stecken 
aber wie gesagt, das war vor 3 jahren.. weiss nicht inwiefern die carta da was geändert hat..
Allerdings bedeutet das natürlich nicht, dass du diese fertigkeiten sofort einsetzen kannst..
bei mir wurde es zumindest mal so gehandhabt, dass ich 2 fertigkeiten beim waffenmeister gelernt habe (rüstungII und n waffenspezi) .. wirklich benutzen darfst du diese fertigkeiten aber erst, wenn du auch die EP dafür abbezahlt hast.. also nicht lernen und sofort 3 neue fertigkeiten..


aber wie gesagt, das war vor 3 jahren.. weiss nicht inwiefern die carta da was geändert hat..
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also als erstes , du darfst nicht wenn du nen neuen charakter machst dir drei fertigkeiten kaufen als du ep hast.
auf den meisten spielen wird es so gehandhabt , das du bis zu drei fertigkeiten lernen darfst , die du nicht (von den ep her) bezahlen kannst.
wie tobias schon richtig sagte , hast du dann zwar diese drei fähigkeiten auf deinem charakter bogen stehen , aber du darfst sie erst benutzen wenn du die erforderlichen ep hast um diese fähigkeiten abzubezahlen.
noch zu sagen wäre , das du die fertigkeiten in der reinfolge wie sie auf deinem char bogen stehen abbezahlen musst.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen
Axel
P.S: Es gibt auch Leitlinien für die Namensgebung im Forum...
auf den meisten spielen wird es so gehandhabt , das du bis zu drei fertigkeiten lernen darfst , die du nicht (von den ep her) bezahlen kannst.
wie tobias schon richtig sagte , hast du dann zwar diese drei fähigkeiten auf deinem charakter bogen stehen , aber du darfst sie erst benutzen wenn du die erforderlichen ep hast um diese fähigkeiten abzubezahlen.
noch zu sagen wäre , das du die fertigkeiten in der reinfolge wie sie auf deinem char bogen stehen abbezahlen musst.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen
Axel
P.S: Es gibt auch Leitlinien für die Namensgebung im Forum...

Rechtschreibfehler? Das ich nicht lache , das ist halt meine Interpretation der deutschen Sprache!
Zusatz zu Axel:
Es wurde mir, im Unterschied zu den angesprochenen Regeln für Adelstitel, auch gesagt, dass man jeweils die vollen EP eines Spieles für die Fertigkeiten in der festgelegten Reihenfolge ausgeben muss. Nix LP kaufen o.ä. zwischendrin.
Mfg SVEN
Es wurde mir, im Unterschied zu den angesprochenen Regeln für Adelstitel, auch gesagt, dass man jeweils die vollen EP eines Spieles für die Fertigkeiten in der festgelegten Reihenfolge ausgeben muss. Nix LP kaufen o.ä. zwischendrin.
Mfg SVEN
....sie wollen nicht ganz ernst genommen werden, aber ihre Gegner müssen sie ernst nehmen...
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