Aufhebung der eigenen Tempelsegnung

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Marcus Schöning
Herzog
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Aufhebung der eigenen Tempelsegnung

Beitrag von Marcus Schöning »

Tagschön!

Forumsuche ergab zwar Treffer, aber nicht konkret diese Frage:

Kann ein Priester seine eigene Tempelsegnung aufheben?

Altarschändung und Austreibung scheidet aus, da dort explizit "andere" Gottheit steht.

Gegenzauber wirkt eh nicht.

Ich meine auch keine Tempelsegnung eines anderen Priesters der eigenen Gottheit, sondern einen selbstgeweihten Tempel. Der Grund sei erstmal dahingestellt.

Info vor Tulderon wäre wünschenswert, sonst muss ich die Orga da belasten ;)

Gruß

Marcus
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Lars Büker
König
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Re: Aufhebung der eigenen Tempelsegnung

Beitrag von Lars Büker »

Oi! Schade, dass mir das erst jetzt auffällt, nun ist Tulderon ja schon vorbei.
Da gibt es ja wie immer mindestens zwei Auslegungen: Die strikt buchstabengetreue Auslegung des Regeltextes, und die Auslegung, was innerhalb der Welt und des Spiels Sinn ergibt.

NUmmer eins ist einfach: Nein kannste nicht, nächste Frage.
Nummer zwei ist etwas diffiziler: Aussegnungen von Kirchen und anderen Weihestätten ist in vielen Religionen vorgesehen. Manchmal wird eine Kirche eben aufgegeben, und dann gibt es vorgesehene Riten zur Aufhebung von Weihezustand und so.

Ich würde es mir also wünschen, wenn ein Priester seinen eigenen Tempel aufheben könnte. Dazu würde ich dann natürlich einen entsprechend respektvollen Ritus mit pipapo erwarten.

Was hat sich denn dann vor Ort auf Tulderon ergeben?
In Wirklichkeit bin ich viel hübscher.
Marcus Schöning
Herzog
Beiträge: 166
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Re: Aufhebung der eigenen Tempelsegnung

Beitrag von Marcus Schöning »

Antwort 1 :)

Aber es hatte ohnehin eher rollenspielerische, denn Vorteils Gründe, war daher völlig in Ordnung!
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Mathias K.
Fürst
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Registriert: Mo 11. Aug 2003, 11:35

Re: Aufhebung der eigenen Tempelsegnung

Beitrag von Mathias K. »

Mich hat der Tempel schon auch regeltechnisch gestört.
Nicht zaubern können in der eigenen Werkstatt... da fühlt man sich wie ein Ritter ohne Rüstung und Schwert. :mrgreen:
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